Stoffkonzentrationen

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Die in den Arbeitsschritten 1 (Abfallanalytik) und 2 (Regelinhaltsstoffe) festgelegten Grunddaten werden nun genutzt, um die einzelnen Stoffkonzentrationen zu berechnen.

 

Analog zum Vorgehen bei der Stoffeinstufung (Schritt 3) stehen zur Berechnung der Stoffkonzentrationen zwei Wege offen:

 

Weg a) Gruppeneinstufung nach BMU-Hinweisen zur AVV

Wie in den BMU-Hinweisen vorgegeben, können die gemessenen Schwermetallgehalte direkt mit den in der AVV festgelegten Konzentrationsgrenzen abgeglichen werden, wenn die genaue Abfallzusammensetzung unbekannt ist. In diesem Fall ist weder eine Festlegung auf Regelinhaltstoffe im Bereich der Schwermetalle noch eine stöchiometrische Berechnung der einzelnen Stoffkonzentrationen erforderlich.

 

Diese Vorgehensweise im Bereich der Schwermetalle wird teilweise bereits in der Stoffrichtlinie, z. B. für Blei, Kobalt, Cadmium, Antimon und Quecksilber praktiziert. Verbindungen dieser Schwermetalle sind mit der Anmerkung 1 versehen. Anmerkung 1 lautet: "Die angegebenen Konzentrationen … sind als Gewichtsprozent des Metalls, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, zu verstehen."

 

Weg b) Stöchiometrie

Auf der Grundlage einer stöchiometrischen Berechnung werden die einzelnen Stoffkonzentrationen cStoff aus folgenden Faktoren nach der Formel "cStoff=cElem*UF*SV" ermittelt:

 

summarischer Messwert cElem

Stoffverteilung SV

stoffspezifischen Umrechungsfaktor UF

 

 

Beispiel für Nickeloxid (NiO):

Im Beispiel beträgt der NiO-Anteil am gesamt Ni-Gehalt des Abfalls = 50%.

 

cNi

*

SV

*

UF

=

cNiO

100 mg/kg

*

0,5

*

1,27

=

63,5 mg/kg