Prüfstellendaten |
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Jede angemeldete Prüfstelle kann nur die eigenen und selbst angelegten Datensätze sichten und bearbeiten. Außerdem kann der Benutzer einen Datensatz an die nächste Instanz (Behörde), z. B. zur Datenprüfung, freigeben. Damit ändert sich der Datensatzcharakter und der Datensatz kann durch den Benutzer nicht mehr bearbeitet, sondern nur noch gelesen werden. Das Schreibrecht an dem freigegebenen Datensatz liegt jetzt bei der Prüfinstanz (Behörde). Der Status des Datensatzes kann anhand der Farbgebung in der Maske „Testate für das Werk und den Ersatzbaustoff“ abgelesen werden (Tabelle oben, Spalte Behörde).
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