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HAZ-Check ist ein Hilfsinstrument zur Gefährlichkeitseinstufung von Abfällen und wurde als Modul in die Abfallanalysendatenbank ABANDA integriert.

 

HAZ-Check stellt ein automatisiertes Ablaufschema dar, das aus Kenntnis der Regelinhaltsstoffe einer Abfallart und der eingegebenen Abfallanalytik herkömmlicher Art die Konzentration von chemikalienrechtlich relevanten Inhaltsstoffen berechnet. Die Abfallinhaltsstoffe werden dann nach Stoffrichtlinie (Richtlinie 67/548/EWG) eingestuft und schließlich abfallrechtlich relevanten Gefährlichkeitskriterien, den so genannten H-Kriterien, zugewiesen. Anschließend erfolgt je konzentrationsabhängigem H-Kriterium ein Abgleich der Stoffkonzentrationen mit den Konzentrationsgrenzen nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV), um so eine Aussage zur Abfallgefährlichkeit zu erhalten. HAZ-Check berücksichtigt neben den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (AVV) auch Maßgaben aus den Hinweisen des Bundesumweltministeriums zur Anwendung der AVV.

 

Ein Hilfsmittel zur Abfallgefährlichkeitseinstufung wurde mit Einführung der AVV notwendig. Nach AVV sind Abfälle besonders überwachungsbedürftig, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind. Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, sind nicht besonders überwachungsbedürftig. Diese Abfalleinstufung hat praktische Bedeutung, da vom Grad der Überwachungsbedürftigkeit eines Abfalls die Intensität der behördlichen Überwachung und Kontrolle bei der Abfallentsorgung abhängt.

 

Aber nur ein Teil der in der AVV aufgeführten Abfallarten ist aufgrund von Erfahrungswerten eindeutig als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Dies betrifft 235 Abfallarten. Daneben enthält die AVV 170 so genannte Spiegeleinträge, bei denen die Einstufung zunächst offen bleibt, d. h. es gibt formal die Möglichkeit den Abfall einer gefährlichen oder einer nicht gefährlichen Abfallart zuzuordnen.

 

Bei diesen Spiegeleinträgen hängt also die Entscheidung über die Gefährlichkeit des Abfalls davon ab, ob er eine oder mehrere der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1 bis H14 (Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12.12.1991 über gefährliche Abfälle, Anhang III) aufweist. Einige dieser gefährlichen Abfalleigenschaften wurden in §3 Abs. 2 der AVV mit Grenzwerten (Konzentrationsgrenzen) belegt. Die in der AVV genannten Gefährlichkeitsmerkmale und R-Sätze beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie). Das System zur Einstufung gefährlicher Abfälle in der AVV orientiert sich also an der Einstufung von Stoffen und Zubereitungen nach dem Gefahrstoffrecht.

 

Diese Verknüpfung von Gefahrstoff- und Abfallrecht führt zu Problemen im abfallwirtschaftlichen Vollzug, weil i.d.R. die stoffliche Zusammensetzung im Sinne des Chemikalien- bzw. Gefahrstoffrechts nicht bekannt ist. Hier soll HAZ-Check bei der Beurteilung der konzentrationsabhängigen Gefahrenmerkmale unterstützend eingreifen. Ein weiteres Problem bei der Umsetzung der AVV ergibt sich daraus, dass nicht alle Gefahrenmerkmale in der AVV spezifiziert wurden. Dies betrifft die Gefahrenmerkmale H1, H2, H9, H12, H13 und H14.

 

Da in der AVV für den abfallwirtschaftichen Vollzug wesentliche Fragen offen geblieben sind und  die Anwendung des Gefahrstoffrechts zu Problemen führt, wurden vom Bundesumweltministerium (BMU) Hinweise zur Anwendung der AVV veröffentlicht.

Die Vorgaben aus diesem BMU-Hinweisen wurden daher bei der Erstellung von HAZ-Check berücksichtigt. Sie können jederzeit an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.