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NRP: Geplante Maßnahmen zur Nutzung und Rückgewinnung von Phosphor

 

Angaben zum Verfahren bzw. den Maßnahmen zur Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm werden hier erfasst.

 

beppo_nrp

 

Im Kopfbereich wird die Kläranlagennummer und der Kläranlagenname dargestellt.

 

Im Feld darunter ist gleichlautend zur Hauptmaske hinterlegt, ob die Anlage einer Kooperation/einem Verband  (mit eigenen Entsorgungskapazitäten, jedoch ohne Kooperation) angehört, für die bzw. den bereits die konkreten Pläne durch das LANUV vorausgefüllt wurden.

 

a)        Für Kläranlagenbetreiber mit entsprechender Hinterlegung der „Klärschlamm-Kooperation / Wasserwirtschaftsverband“ gilt folgendes:

 

       Sind die Daten alle zutreffend, sind keine Änderungen vorzunehmen und die Angaben im Reiter „NRP“ sind vollständig und abgeschlossen.  

       Werden bezogen auf die Kläranlage davon abweichende Pläne am jeweiligen Anlagenstandort verfolgt, gibt es die Möglichkeit zur individuellen Bearbeitung. Durch freizuschalten über den „Schlüssel“ und die Änderung bei standortbezogenen        Abweichungen mit „Ja“ springt BEPPO zur Angabe „keine Kooperation / abweichende Maßnahmen“.

 ACHTUNG: Die Daten „Angaben der Kooperation“ werden dann gelöscht!

       Die weitere Vorgehensweise ist im Punkt b) beschrieben.

 

b)        Für Kläranlagenbetreiber ohne „Klärschlamm-Kooperation / Wasserwirtschaftsverband“ bzw. bei abweichenden Daten der „Klärschlamm-Kooperation / Wasserwirtschaftsverband“ gilt folgendes:

 

Zunächst ist eine Vorauswahl über das Feld „Art der Nutzung bzw. Rückgewinnung von Phosphor (Planung ab 2029)“ zu treffen.  

In dem Drop-Down-Menü werden folgende Optionen angezeigt:

 

1b.        P-Rückgewinnung nach thermischer Klärschlammbehandlung

2b.        P-Rückgewinnung aus dem Faulschlamm

3b.        P-Rückgewinnung mit sonstigem Verfahren

4b.        Bodenbezogene Verwertung des Klärschlamms

5b.        Sonstige Maßnahmen

 

Je nach Auswahl sind nachfolgende Informationen zu erfassen:

 

1b. P-Rückgewinnung nach thermischer Klärschlammbehandlung

Hirunter fällt die Phosphorrückgewinnung oder stoffliche Nutzung der KS-Verbrennungsasche bzw. des kohlenstoffhaltigen Rückstands.

Da diese Option in NRW in den meisten Fällen zum Tragen kommt wird sie als 1. Option angeboten.

 

Zur thermischen Vorbehandlung ist eine der folgenden 4 Optionen auszuwählen:

 

       Klärschlamm-Monoverbrennung

       Klärschlamm-Mitverbrennung (aschearme Kohle)

       Thermo-Chemische Behandlung (EUPHORE etc.)

       Sonstiges Verfahren / Details s.u.

 

Im Feld „P-Rückgewinnungsverfahren“ werden einige Verfahren konkret benannt und können ausgewählt werden.

       TetraPhos

       Parforce

       Phosphathaltige Asche: Verwendung als Düngemittel (-rohstoff)

       Sonstiges Verfahren / Details s.u.

       noch nicht festgelegt

 

Wenn das geplante Verfahren nicht enthalten ist, ist die Option „sonstiges Verfahren“, Details s.u., auszuwählen und im Feld „weitere Angaben“ das Verfahren konkret zu benennen.

 

Falls noch keine Entscheidung oder Festlegung bezüglich des Verfahrens getroffen wurde, soll die Option „noch nicht festgelegt“ ausgewählt werden. Im Feld „weitere Angaben“ soll dann möglichst konkret die bevorzugte Technologie (z.B. Verfahren mit nasschemischer Aschebehandlung) benannt werden.

Im Feld „P-Rückgewinnungsquote“ soll bezogen auf die Klärschlammverbrennungsasche oder sofern zutreffend den Rückstand aus der thermischen Behandlung (bei Thermo-Chemischer Behandlung) der Anteil des zurückgewonnenen Phosphors in Prozent benannt werden.

 

Für Klärschlammasche ist gesetzlich eine Mindestrückgewinnungsquote von 80% bezogen auf den in der Asche enthaltenen Phosphor vorgeschrieben. Sollte die Quote nicht bekannt sein, bitte k.A. oder eine Schätzung angeben.

 

Gemäß AbfKlärV ist eine Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, um die Asche später einem geeignetem Rückgewinnungsverfahren zuzuführen. Im Feld „Langzeitlagerung der Asche geplant“ kann über eine ja/nein-Auswahl angegeben werden, ob die Langzeitlagerung bei der Planung in Betracht gezogen wird, ggf. auch für Teilmengen. Sofern der Betreiber der Kläranlage keine Kenntnisse über die Pläne der Verbrennungsanlage hat, soll das Feld leer bleiben (Voreinstellung).  

 

Abschließend können in einem Textfeld weitere Angaben oder Bemerkungen eingetragen werden.

 

 

2b. P-Rückgewinnung aus Faulschlamm

 

Sofern die Phosphorrückgewinnung mit einem Verfahren erfolgen soll, das den Faulschlamm behandelt, können die folgenden Optionen ausgewählt werden:

       AIRPREX (Struvit)

       Stuttgarter Verfahren (Struvit)

       ExtraPhos (Calciumphosphat)

       Sonstiges Verfahren/Details s.u.

 

Wenn das geplante Verfahren nicht enthalten ist, ist die Option sonstiges Verfahren auszuwählen und im Feld „weitere Angaben“ das Verfahren konkret zu benennen.

 

Zusätzlich wird in einem Feld die Phosphor-Rückgewinnungsquote in Prozent abgefragt.

 

Im Feld „weitere Angaben“ können auch ergänzende Angaben zu Verfahrensbesonderheiten gemacht werden.

 

3b. P-Rückgewinnung mit sonstigem Verfahren

In einem Textfeld können Angaben zu dem sonstigen Verfahren zur Phosphorrückgewinnung eingetragen werden. Hier sind Verfahren oder Verfahrenskombinationen gemeint, die nicht den vorgenannten Kategorien zugeordnet werden können.

 

Zusätzlich wird in einem Feld die Phosphor-Rückgewinnungsquote in Prozent abgefragt.

 

4b. Bodenbezogene Verwertung des Klärschlamms

In einem Textfeld können Angaben zur bodenbezogenen Klärschlammverwertung eingetragen werden.

 

5b. „sonstige Maßnahmen“

Hier ist Platz für die Schilderung von Sonderfällen, z.B. einer geplanten Außerbetriebnahme von Kläranlagen oder einem Anlagenumbau. Besonderheiten z.B. bezüglich der analytischen Eigenschaften des Klärschlamms oder bezüglich industrieller Einleiter können ebenfalls hier erläutert werden. Falls z.B. aufgrund eines Phosphorgehalts von weniger als 20.000 mg/kg keine Phosphorrückgewinnung beabsichtigt ist, kann dies hier vermerkt werden.