Analysedaten

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Im Bereich Analysedaten können Anlagenbetreiber erklären, dass sie den gesamten Klärschlamm zur abschließenden Behandlung in eine größere Kläranlage abgeben. Dann entfällt die Erklärungspflicht bezüglich der Analysedaten. Wenn die Kläranlage kein Klärschlammerzeuger ist (Auswahl „Ja“), werden die nachfolgenden Felder zu Analysedaten für eine Eingabe gesperrt und grau angezeigt.

 

Die Standardeinstellung ist „Nein“, da dies der Regelfall ist und Analysedaten berichtet werden müssen.

 

Die Analysedaten zu

 

Phosphor

und basisch wirksamen Stoffe (als Calciumoxid) sind

 

sind mit den Angaben zu

 

der Anzahl der Proben,  

dem niedrigsten Wert,

dem arithmetischen Mittelwert

sowie dem höchsten Wert

 

in die Tabelle einzutragen. Die Informationen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023 und sind in mg/kg TM zu erfassen. Bei der Probenanzahl 1 ist der selbe Wert jeweils im Feld niedrigster, höchster und Mittelwert einzutragen.

 

 

Anmerkung zur Anzahl der zu untersuchenden Proben: Sofern 2023 eine bodenbezogene Verwertung erfolgte, ergibt sich die erforderliche Anzahl aus § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AbfKlärV.

Aufgrund jahreszeitlicher Schwankungen empfiehlt es sich, sofern bisher keine Daten über den Phosphorgehalt vorliegen, mehrere Analysen zur Beurteilung der Gehalte heranzuziehen. Wenn aufgrund bereits vorliegender Daten plausibel ist, dass der Phosphorgehalt im Klärschlamm regelmäßig über 20.000 mg/kg Trockenmasse (2 %) liegt, reicht ggf. auch eine Probe, mit der dieser Erfahrungswert aktuell bestätigt wird.

Sofern beabsichtigt ist, den Klärschlamm keiner Phosphor-Rückgewinnung zuzuführen, weil der Phosphorgehalt von 20.000 mg/kg Klärschlammtrockenmasse (2%) unterschritten wird, sollte dies mit mehreren über das Jahr verteilten Analysen belegt werden.

 

 

Eine Phosphor-Konzentration über 20.000 mg/kg, bezogen auf den höchsten Wert, wird in einem benachbarten Feld durch einen Farbwechsel signalisiert.

Die Analyse erfolgt an dem auf der Kläranlage erzeugten Klärschlamm, auf jeden Fall vor einer evtl. Vermischung mit anderen Klärschlämmen (z.B. im Rahmen einer Trocknung).

 

Häufig ist in Untersuchungsberichten der Gehalt an P2O5 ausgewiesen. Eine Umrechnung in Phosphor kann durch Multiplikation des Werts mit dem Faktor 0,436 erfolgen.