Abfallverbringung (VVA)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt. Die VVA baut auf dem Basler Übereinkommen sowie dem Beschluss C(2001)107/Endgültig des OECD-Rates über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen auf und setzt diese in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht um. Ergänzende Bestimmungen für Deutschland sind im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt.