Grenzwerte
Grenzwerte legen den maximal zulässigen Wert eines bestimmten Stoffes als Bestandteil, z. B. eines Abfalls, fest. Sie basieren auf Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Neben verbindlichen Grenzwerten unterscheidet man noch zwischen Richtwerten und Orientierungswerten, deren direkte Verbindlichkeit nicht gegeben ist, sondern erst, z. B. durch Festlegung in einer Genehmigung, hergestellt werden muss.

Eine nicht abschießende Zusammenstellung relevanter Regelwerke mit den zugehörigen Beurteilungslisten in den Bereichen Abfall, Boden und Wasser geben die Kapitel 1.2.4 und 1.2.5 im ABANDA-Auswertemenü.