Abfallerzeugernummer
Gewerbliche Abfallerzeuger benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer, sofern davon insgesamt mehr als zwei Tonnen im Jahr anfallen. Die Abfallerzeugernummer wird in der Regel standortbezogen für jede Anfallstelle (Baumaßnahme oder Betriebsstätte) vergeben. Eine Abfallerzeugernummer wird auch für den sogenannten Übernahmeschein benötigt, wenn mittels Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.