Erzeugernummer
Betrieben, die nachweispflichtige Abfälle erzeugen, werden von den jeweils zuständigen Abfallbehörden (Bezirksregierungen, Kreisen, kreisfreien Städten) für das Nachweisverfahren neunstellige Erzeugernummern zugeteilt. Sie setzen sich aus der Kennung für Nordrhein-Westfalen (E), einer dreistelligen Kreiskennung und einer 5-stelligen fortlaufenden Nummer zusammen.