Entsorgernummer
Die Entsorgernummer dient der Kennzeichnung einer Abfallentsorgungsanlage im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Notifizierung). Sie beinhaltet Informationen über den Standort der Entsorgungsanlage und wird von der für den Entsorger zuständigen Behörde (untere Abfallwirtschaftsbehörde oder Bezirksregierung) vergeben. Die neunstellige Entsorgernummer setzt sich aus der Kennung für Nordrhein-Westfalen (E), einer dreistelligen Gemeindekennzahl (GKZ), einer Kennung für die Anlagenart und einer fortlaufenden dreistelligen Nummer zusammen. Zu internen Zwecken vergebene vorläufige Entsorgernummern enthalten an der drittletzten Stelle ein "V".