Entsorgernummer
Betrieben, die nachweispflichtige Abfälle entsorgen, werden von den Oberen Abfallbehörden (Bezirksregierungen) für das Nachweisverfahren neunstellige Entsorgernummern zugeteilt. Sie setzen sich aus der Kennung für Nordrhein-Westfalen (E), einer dreistelligen Kreiskennung, einer Kennung für die Anlagenart und einer 3-stelligen fortlaufenden Nummer zusammen. Vorläufige, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu internen Zwecken vergebene Entsorgernummern enthalten an der drittletzten Stelle ein "V".