Betriebsort
Betriebsorte/Arbeitsstätten beschreiben die an einem Standort (einer Adresse) von ein- und demselben Betreiber in einem organisatorischen Zusammenhang betriebenen Anlagen. Auf dieser Werksebene werden also die einem Betreiber an einem Standort zuzuordnenden Sachverhalte verwaltet. Europäische Berichtspflichten (z.B. für PRTR) und nationale Verpflichtungen (z.B. der Störfallverordnung) richten sich an diese Arbeitstätten.

Die Arbeitsstättennummer aus ISA, dem Informationssystem Stoffe und Anlagen der Immissionsschutzverwaltung kann als die oberste Gliederungsebene von abfall-, wasser- und immissionsschutzrechtlich relevanten Datenobjekten angesehen werden. Da sich die Rechtsverhältnisse in Betrieben z.B. durch Zerlegung von einstigen Großbetrieben in mehrere Einzelfirmen verändern können, ist eine sog. Historienverwaltung der AST.Nr. erforderlich. Die eindeutige Arbeitsstätten(AST)- und Anlagennummer führt hin zu weiteren Informationen aus ISA.