AVV
Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) ist maßgeblich für die Bezeichnung von Abfällen sowie die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. Link AVV  
S.a. Katalog der Abfallarten AVV bzw. EAK sowie Glossareintrag Abfallkataloge.