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Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) ist maßgeblich für die Bezeichnung von Abfällen sowie die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.
Link AVV
S.a. Katalog der Abfallarten AVV bzw. EAK sowie Glossareintrag Abfallkataloge. |