Arbeitsstätten- und Anlagennummer
Alle nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen sind eindeutig mit einer Nummer gekennzeichnet. Sie setzt sich aus der Nummer des Betriebes / Werkes (sog. Arbeitsstätte) und den Nummern der einzelnen Anlagen innerhalb des Betriebes zusammen. Der erste Teil dieser Arbeitsstättennummer gibt an, welcher Regierungsbezirk in NRW für die Arbeitsstätte zuständig ist.
(100 - Düsseldorf, 300 - Köln, 500 - Münster, 700 - Detmold, 900 - Arnsberg)