Statistische Auswertung mit Richtlinienabgleich

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Die Maske Statistische Auswertung mit Richtlinienabgleich (Auswertung 2.1.2) steuert die Erstellung von Auswerteberichten, in denen für jede Abfallart eine statistische Auswertung von Analysendaten zusammen mit einem Grenzwerteabgleich dargestellt werden kann. Als Grenzwerte werden dabei alle Arten von Beurteilungswerten, z. B. Zuordungswerte, Empfehlungswerte oder auch Grenzwerte im strengen Sinne, verstanden. Liegen in ABANDA keine Daten zu den eingestellten Auswahlkriterien vor, liefert die Auswertung kein Ergebnis.

 

Auswahl von Analysendaten zur Statistikberechnung

Aus dem allgemeinen Datenbestand in ABANDA können  Analysendaten nach

Abfallart

Zeitraum

Herkunft

Verbleib

zur statistischen Auswertung ausgewählt werden.

 

Die folgende Abbildung zeigt die Maske "Statistische Auswertung mit Richtlinienabgleich"

 

aba_auswvar

 

Verknüpfung der Auswahlkriterien

Alle Auswahlkriterien sind über eine logische "und"-Verknüpfung miteinander verbunden, d. h. alle eingestellten Kriterien müssen gleichzeitig gelten, um ein Auswahlergebnis zu erzielen.

 

Hinweis:

Je differenzierter die Auswahlkriterien, desto kleiner das Auswahlergebnis.

Erhalten Sie kein Auswertungsergebnis, prüfen Sie bitte die gesetzten Auswahlkriterien.

 

Abfallart

Es stehen die Abfallarten der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zur Auswahl. Die Abfallart kann direkt, über einen Suchtree oder über eine Suchbox eingegeben werden.

 

Zeitraum

Der Zeitraum bezieht sich auf das Datum der Probenahme, da die meisten Analysendaten mindestens über Angaben zum Probenahmedatum verfügen. Liegt kein Probenahmedatum vor, wird das Analysendatum berücksichtigt. Analysendaten ohne jede Datumsangabe werden nicht berücksichtigt. Der Zeitraum wird in Jahren angegeben.

 

Herkunft

Die Herkunft kann regional nach Herkunftsgebiet der Erzeuger und nach Erzeugerbranche festgelegt werden.

 

Die Herkunftsgebiete werden über die Gemeindekennziffer (GKZ) der jeweiligen Erzeugeradresse ermittelt. Diese Daten werden zusammengefasst und der Benutzer kann das Herkunftsgebiet in den drei Ebenen "Bundesland", "Bezirksregierung" und "Kreis" auswählen. Die GKZ des Herkunftsgebietes kann direkt, über einen Suchtree oder über eine Suchbox eingegeben werden. Die Auswahl kann auf jeder der drei Gebietsebenen erfolgen.

 

Die Erzeugerbranche geht auf die fünfstellige Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) zurück. Liegen Angaben zur Erzeugerbranche vor, gehen die Analysendaten in die Auswertung ein. Die Erzeugerbranche kann direkt, über einen Suchtree oder über eine Suchbox eingegeben werden. Die Branchenauswahl kann sich auf den  zwei-, drei-, vier- oder fünfstelligen Branchenschlüssel beziehen.

 

In der obigen Abbildung wurde z. B. die Branche "Herstellung von Metallerzeugnissen" über den zweistelligen Branchenschlüssel 28 eingegeben. Auf eine weitere Branchendifferenzierung durch Auswahl der drei- bis fünfstelligen Branchenschlüssel wurde verzichtet.

 

Verbleib

Das Auswahlkriterium Verbleib sollte entweder den Entsorgungsweg, z. B. Ablagerung, oder eine konkrete Entsorgungsanlage festlegen. Werden beide Kriterien gleichzeitig definiert, sinkt die Wahrscheinlichkeit entsprechende Analysendaten zu finden.

 

Beispiel:

Wird der Entsorgungsweg Ablagerung zusammen mit einer Entsorgungsanlage, die dem Entsorgungsweg Zwischenlager zugeordnet ist, eingetragen, bleibt die Auswertung ohne Ergebnis.

 

Der Entsorgungsweg kann direkt oder über einen Suchtree eingetragen werden. Es werden die zweistufig gegliederten Entsorgungswege nach der Entsorgungsanlagendatenbank NRW (ENADA) zur Auswahl angeboten. Die Auswahl kann auf jeder der beiden Entsorgungswegebenen erfolgen.

 

Zur Auswahl der konkreten Entsorgungsanlage stehen für NRW die in ENADA geführten Entsorgungsanlagen zur Auswahl bereit. Entsorgungsanlagen anderer Bundesländer werden aufgelistet, wenn entsprechende Analysendaten in ABANDA vorliegen. Die Entsorgungsanlage wird über die jeweilige Entsorgernummer angesprochen, die direkt, über einen Suchtree oder über eine Suchbox eingegeben werden kann.

 

Statistik

Für die statistische Auswertung der nach den oben beschriebenen Kriterien ausgewählten Analysendaten stehen folgende statistische Funktionen zur Verfügung:

Minimum (Min)

Mittelwert (Mit)

Maximum (Max)

Standardabweichung (StdAbw)

Median (= Perzentil 50%) und

zwei weitere einstellbare Perzentil-Funktionen, z. B. Perz 80 % (siehe Abbildung oben).

 

Für den Grenzwerteabgleich können die Ergebnisse einer Statistikfunktion zum Vergleich mit den entsprechenden Grenzwerten herangezogen werden. In der Maske kann die gewünschte Statistikfunktion als Vergleichsspalte "angekreuzt" werden. In der Abbildung oben wurde die Spalte "Maximum" als Vergleichsspalte ausgewählt. Im Ergebnisbericht (siehe Abbildung unten) wird dann jeder Wert in der Spalte Max, der größer als der entsprechende Grenzwert ist, grau hinterlegt.

 

Grenzwerteabgleich

Zum Grenzwerteabgleich kann aus den in ABANDA enthaltenen Regelwerken eine Grenzwertliste ausgewählt werden. Die Grenzwertliste kann direkt eingegeben oder über den Suchtree ausgewählt werden.

Im Ergebnisbericht werden die Grenzwerte dieser Referenzrichtlinie mit den jeweiligen Statistikwerten der Vergleichsspalte verglichen. In der unten stehenden Abbildung wurde das Maximum als Vergleichsspalte definiert. Somit markiert der Grenzwerteabgleich die Grenzwertüberschreitungen im Maximum als grau hinterlegte Felder in der Spalte "Maximum".

 

 

Ergebnisbericht

Den Ergebnisbericht erhält man durch Anklicken der entsprechenden Steuerungstasten zur Berichterstellung unten links in der Buttonleiste. Liefern die durch den Benutzer eingestellten Auswahlkriterien keine Analysendaten, wird ein leerer Bericht angezeigt.

 

Die folgende Abbildung zeigt das Auswertungsergebnis unter den in der obigen Abbildung eingestellten Bedingungen als MS Excel-Bericht. Die Anzahl der Messwerte ([N]) wird immer angezeigt.

 

ABA_BerAuswVar1

 

Hinweis:

Das Ergebnis der Perzentil-Berechnung wird angezeigt sobald ein Messwert vorhanden ist. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse  einer Perzentil-Berechnung erst bei genügend großer Anzahl von zugrundeliegenden Messwerten zu belastbaren Aussagen führen. Als Faustregel gilt: Es sollten mindestens 10 Messwerte in die Perzentil-Berechnung einfließen.